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ZPO § 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

ZPO § 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

[ Auszug: (1) Ein Schriftstück kann an einen Anwalt, einen Notar, einen Gerichtsvollzieher, einen Steuerberater oder an eine sonstige Person, bei der aufgrund ihres Ber ... ]